Über mich

Versicherungsmakler Ilmenau Thomas Wahl
Warum habe ich mich dafür entschieden als Versicherungsmakler für den Bereich Ilmenau – Arnstadt und Umgebung tätig zu sein? Jede Geschichte hat Hintergründe, jeder Lebensweg ist bestimmt und wird vom Einzelnen geprägt.

Versicherungsmakler Thomas Wahl aus Gräfenroda

  • 1994 Regelschulabschluss
  • 1998 Gesellenbrief als Elektroinstallateur
  • 1998 – 2002 Wehrdienst
  • 2003 Selbständigkeit und Berufsausbildung bei der Hamburg – Mannheimer
  • seit 2005 Tätigkeit als unabhängiger Versicherungsmakler

Versicherungsvermittler vs. Versicherungsmakler

Von Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungsmakler auf der Seite seiner Kunden! Im Register benannt als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er im letztgenannten Fall seinen Kunden benennt.

Ungebundener Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) vs Versicherungsmakler

Im Register benannt als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Der ungebundene Vertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm zur Vermittlung angebotenen Versicherer. Er ist verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf Seiten der Versicherungsunternehmen. Der ungebundene Vertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er muss diese Versicherer seinen Kunden benennen. Der ungebundene Vertreter ist jedoch nicht verpflichtet für seine Kunden hinreichenden Marktüberblick zu gewährleisten.

Gebundener Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvermittler) vs Versicherungsmakler

Im Register benannt als Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO. Gebundene Vertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Vertreter muss den/die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.

Meine Überzeugung – Für den Kunden und nicht für das was die Versicherung gerne hätte!

Im Text haben Sie nun die Unterschiede lesen können, deshalb habe ich mich 2005 für diesen Weg sehr aktiv entschieden. Ich konnte ab diesem Zeitpunkt den Kunden mit einem guten Gefühl beraten, ohne den Druck einer Gesellschaft im Hinterkopf haben zu müssen. Die Zeiten im Versicherungsgeschäft haben sich gegenüber 2005 grundlegend verändert was mir allerdings die Arbeit einfacher gemacht hat.